Die Pflegeversicherung (SGB XI)

Wer ist pflegebedürftig?

Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, die für die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen
Solche Krankheiten oder Behinderungen sind:
Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane Störungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen

Was gehört zur Pflege?

Die Pflege muss entweder als Unterstützung, teilweiser oder vollständiger Übernahme der Verrichtungen oder aber als Beaufsichtigung oder Anleitung zur Durchführung folgender Tätigkeiten dienen:
Im Bereich der Körperpflege:
das Waschen / Duschen /Baden
Zahnpflege
Kämmen
Rasieren
die Darm- oder Blasenentleerung
Im Bereich der Ernährung:
das mundgerechte Zubereiten der Nahrung
die Aufnahme der Nahrung
Im Bereich der Mobilität:
Aufstehen und Zubettgehen
An- und Auskleiden
Stehen / Gehen
Treppensteigen
Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:
Einkaufen
Kochen
Reinigen der Wohnung
Spülen
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung