Sach-oder Geldleistung

Bei Inanspruchnahme der Pflegeversicherung können Sie sich zwischen Pflegegeld (Angehörige) oder Sachleistung (Pflegedienst) entscheiden: Pflegegeld Sachleistung
Pflegestufe I :  235€ Geldleistung bzw. 450€ Sachleistung
Pflegestufe II : 440€ Geldleistung bzw. 1100€ Sachleistung
Pflegestufe III: 700€ Geldleistung bzw. 1550€ Sachleistung

In vielen Fällen wollen die Betroffenen bzw. deren Angehörige die so
genannte Kombinationsleistung wählen. Dies bedeutet, dass die
Zahlung der Pflegekassen gemäß Pflegeversicherungsgesetz zwischen
Pflegegeld (Angehöriger) oder Sachleistung (Pflegedienst) aufgeteilt wird.


Am Beispiel der Pflegestufe II zeigt die folgende Beispielsrechnung die mögliche Aufteilung der Kombinationsleistung:

Es wurden 65% Sachleistung (715,-€) von einem ambulanten Pflegedienst verbraucht, so werden an den Versicherten der Restbetrag von 35% Geldleistung ausgezahlt, also 154,-€.